Auftrag, Vollmacht, Vergütungsvereinbarung
Auftrag
Der Tätigkeit des Rechtsanwalts liegt ein Vertrag (Auftrag) zugrunde. Der Anwaltsvertrag kann auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Es dient der Klarheit, diesen schriftlich zu fassen.
Insbesondere der Mandant sollte Wert darauf legen, dass der Umfang seines Auftrages und etwaige spätere Änderungen schriftlich festgehalten wird. Denn von ihm hängt der Umfang der Vergütung des Anwalts ab.
Wir verwenden daher grundsätzlich schriftliche Aufträge als Voraussetzung des über eine Erstberatung hinausgehenden Tätigwerdens.
Den Text können Sie hier herunterladen.
Gerne können Sie uns den ausgefüllten Auftrag zusenden. Ein Vertrag kommt noch nicht durch den Zugang, sondern erst mit Unterschrift auch des Rechtsanwaltes zustande.
Vollmacht
Der Auftrag ist die vertragliche Grundlage der anwaltlichen Tätigkeit im Innenverhältnis. Nachweis der Vertretungsbefugnis nach Außen ist die Vollmacht.
Sie können den Text hier herunterladen.
Die Vollmacht muß im Original der Gegenseite bzw. dem Gericht (vgl. §§ 80 ff. ZPO) zugeleitet werden können. Vom Erhalt der Originalvollmacht müssen wir deshalb von eiligen Ausnahmen abgesehen die Übernahme der Vertretung abhängig machen.
Vergütungsvereinbarung
Die Vergütung der Tätigkeit des Anwalts richtet sich ohne eine abweichende Vereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG. Dessen Gebühren hängen vom Wert der anwaltlichen Tätigkeit sog. Gegenstandswert ab. Die gesetzliche Regelung ist sehr komplex, die Frage nach ihrer voraussichtlichen Höhe nie einfach und schnell zu beantworten. Allgemeine Ausführungen über die Vergütung haben daher für Ihren konkreten Fall für Sie keinen Nutzen.
Den Inhalt des RVG möchten Sie bitte diesem Link entnehmen.
Abweichende Vereinbarungen sind möglich und in einigen Fällen zweckmäßig. Abweichende Vereinbarungen müssen dem konkreten Mandat entsprechen, sind bei uns daher in Einzelfällen möglich und üblich.
In jedem Fall bemühe ich mich, im Vorfeld Kostentransparenz herzustellen. Nach der schriftlichen Formulierung des Anwaltvertrages klären wir möglichst die Grundlage und den Umfang der Vergütung sowie ggfs. einen Zahlungsplan. Denn Sie sollen nicht durch unerwartete oder nicht in dieser Höhe erwartete Kosten überrascht werden, sondern nach Möglichkeit wissen, welche Tätigkeiten Sie in Auftrag geben, was diese voraussichtlich kosten und wann welche (Teil-)Zahlungen anfallen, so dass Sie insofern auch finanzielle Planungssicherheit haben.
