Kooperationen, Links:

Kooperation ergeben sich häufig in folgenden Bereichen:

Familienrecht:

Insbesondere bei der Teilungsversteigerungen unter Eheleuten nachfolgenden Vermögensauseinandersetzung spielen Besonderheiten des Familienrechts eine Rolle. In derartigen Fällen kooperieren wir mit Spezialisten ihres Fachs z.B. in schwierigen Fällen mit ausländischen Staatsangehörigen entsprechend mit Auslandsbezug erfahrenen Anwälten.

Erbrecht:

Wie bei der Teilungsversteigerung unter Eheleuten ist es bei der zwischen Miterben: Die nachfolgende Auseinandersetzung gehorcht besonderen Regeln aus dem Erbrecht. In solchen Fällen kooperieren wir mit Anwälten, die eine abgeschlossene Zusatzausbildung zum Fachanwalt im Erbrecht und Praxiserfahrung besitzen.

Steuerrecht:

Insbesondere bei der Vertretung von Erwerbern stellen sich steuerliche Fragen, vor allem nach der Grunderwerbsteuer. Etwa, ob bei einer Abtretung der Rechte des Meistbietenden aus dem Meistgebot ein- oder zweimal Grunderwerbsteuer anfällt. Oder wie bei Nichtigkeit, Anfechtung oder Rücktritt von einem Immobilienkaufvertrag die Verpflichtung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer wegfällt. In derartigen Fällen kooperieren wir mit ebenfalls mit Anwälten mit Erfahrung auf diesem Gebieten.

Mietrecht:

Soweit insbesondere in Anschlussverfahren an Zwangsversteigerungen rein mietrechtliche Fragen eine Rolle spielen, kooperieren wir u.a. schon seit Jahren mit einer kompetenten Kanzlei.

Diese Zusammenarbeit hat etwa stattgefunden, als der von uns vertretene Ersteher sich mit den Mietern des erworbenen Objektes über Inhalt und Wirksamkeit der Mietverträge und ausstehende Mietzinsen einigen musste. Ein anderer Fall wäre gewesen, dass wir die eine Miteigentümerin in der Teilungsversteigerung vertreten haben (Ehescheidung), in der versteigerten Wohnung lebten die Eltern der von uns vertretenen Mandantin, die Ersteher machten die fristlose Kündigung wegen Eigenbedarfs für ihre Tochter geltend. Damals haben wir die Kündigung selbst erfolgreich abgewehrt, heute würden wir an den spezialisierten Kollegen verweisen.

Weitere Zusammenarbeit:

Es gibt noch einige andere ausgezeichnete Kanzleien, mit denen uns seit Jahren eine gute Partnerschaft verbindet. Eine Anwältin ist schwerpunktmäßig im Bereich Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätig. Sie vermittelt aber auch die Vertretung einer Hypothekenbank als Gläubigerin in Versteigerungsverfahren und die Vertretung ihrer Mandanten in Teilungsversteigerungsverfahren, welche aus familien- und erbrechtlichen Auseinandersetzungsprozessen hervorgegangen waren.

Ebenso würde ich – wenn irgendein exotisches Rechtsgebiet eine Rolle spielen würde – in Ihrem Fall entweder Kooperationen mit entsprechenden Spezialisten suchen oder Sie an einen solchen verweisen.

Ich selbst bearbeite zunehmend konzentriert allein den Spezialbereich, die Nische aus Zwangsversteigerungsrecht – Immobilienrecht – Bankrecht – Gesellschaftsrecht. Denn es hat sich gezeigt, dass solche Konzentration in dem betreffenden Bereich ganz einfach weit bessere Qualität zur Folge hat. Und das heißt für Sie: bessere Ergebnisse.

Kooperationen bzw. Kontakte mit anderen Berufen:

Die Konzentration auf das Zwangsversteigerungsverfahren hat auch zur Folge, dass wir auch dessen Umfeld im Blick haben müssen, also die nicht-anwaltliche Dienstleistung, die hinzukommen muß, damit Sie das beste Ergebnis haben:

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen wollen, brauchen Sie für die Preisgestaltung eine Vorstellung vom Wert: Wir suchen daher die Zusammenarbeit mit Immobiliensachverständigen.

Wenn Sie Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefahr beantragen, dann hilft Ihnen nur ein Arzt, der imstande ist, hierfür erforderliche Untersuchungen und Gutachten zu erstellen. Aus einschlägigen Verfahren sind uns solche psychiatrische Sachverständige bekannt.

Für den Hausverkauf mag ein Immobilienmakler erforderlich sein.

Und für eine Umfinanzierung oder Umschuldung oder die Finanzierung des baren Meistgebotes oder von Ablösungsbeträgen oder der Bietersicherheit ein Finanzierungsmakler.

Hier gibt es keine Kooperationen im Sinne fester Bindungen. Doch da die typischen Fallkonstellationen immer wieder vorkommen, bestehen natürlich Kontakte.

Ob diese Ihnen hilfreich sind, lässt sich nicht vorhersagen. Aber gerne werde ich mich bemühen, Sie auch in diesen nicht im Mittelpunkt anwaltlicher Tätigkeit stehenden Fragen zu begleiten.

Anderes:

Die Kanzlei in der Herzog-Heinrich-Straße 8 ist seit Juli 2006 eröffnet. Hierzu haben besonders beigetragen und ich bedanke mich bei

  • meinem Vater Claus Jürgen Zwingel, von dem ich für meine Tätigkeit viel gelernt habe und von dessen Rat ich nach wie vor profitiere;
  • meiner Frau Doris Zwingel, die mir nicht nur in jeder Hinsicht den Rücken stärkt, sondern auch – als erfahrene Bilanzbuchhalterin - die Buchhaltung abnimmt;
  • Herrn Prof. Dr. Jörg Knoblauch, dessen Rat ich viele wertvolle Anregungen und Unterstützung verdanke;
  • Herrn Stevan Larkin: Er hat in Windeseile die gewünschten Büromöbel mit Kirschholzfurnier gefertigt und geliefert, und das nicht nur schöner, sondern auch günstiger, als ich es in Münchner Geschäften fand – eine Entdeckung im Internet;
  • Herrn Christian Kugele für die Organisation des Kanzleinetzwerkes;
  • der Webdesignerin Beate de Nijs für diese Homepage;
  • Herrn Bernhard Zerta für die Visitenkarten zur neuen Kanzlei;
  • Frau Marianne Deiglmayr: Zur Eröffnungsfeier hat sie Tonskulpturen in der Kanzlei ausgestellt. Leider gibt es noch keinen Link zu einer Homepage von ihr. Aber ein Besuch in ihrer „Schatzkammer“ oder einer Ausstellung ihrer Arbeiten sei empfohlen, daher hier die Adresse:
    Frau Marianne Deiglmayr, Bürkelweg 6a, 85540 Gronsdorf, Tel: 089 / 4 30 34 55
  • Frau Lioba Siemers: Sie ist Malerin. Zur Eröffnungsfeier hat sie Öl- und Acrylarbeiten aus ihrem Zyklus „Als wär´ die Erde still geküsst“ (aus dem Gedicht „Mondnacht“ von Joseph von Eichendorff) ausgestellt. Drei ihrer Arbeiten zieren die Kanzlei.
    Ein Besuch in ihrem Atelier oder einer Ausstellung ihrer Werke sei hiermit dringend empfohlen.