Überblick über das Verfähren

TÄTIGSKEITSBEREICHE

Überblick über das Verfahren

Tätigkeitsbereiche Übersicht


Das Zwangsversteigerungsverfahren kann man in zwei einzelne Verfahren unterteilen:

1.
Das eigentliche Versteigerungsverfahren (§§ 15 bis 104 ZVG), das mit dem Zuschlag seinen Abschluß findet, und

2.
Das Verteilungsverfahren (§§ 105 bis 145 ZVG), das mit der Zuteilung des Erlöses an die beteiligten Gläubiger und ggf. mit der Zuteilung eines Übererlöses an den Versteigerungsschuldner endet.

Das eigentliche Versteigerungsverfahren kann man bildhaft mit dem Erjagen der Beute, das Verteilungverfahren mit dem Verteilen der erlegten Beute vergleichen.

Eine detailliertere Unterteilung bieten die Abschnittsüberschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG).

Gleichviel, ob es sich um die Beratung eines Gläubigers, Bietinteressenten, eines Miteigentümers oder des Schuldners handelt: In allen Fällen ist eine rechtliche Vertretung und Beratung im Zwangsversteigerungsverfahren erforderlich, die der wirtschaftlichen Bedeutung für den Beteiligten gerecht wird.

Mit dieser Spezialmaterie befassen sich nur wenige Rechtsanwälte: Die meisten machen einen weiten Bogen um das Gebiet, das schon in Studium und Ausbildung vernachlässigt wird, es gilt als schwer zugänglich – aber wohl auch, weil die Vertretung mit nur einer vollen Gebühr nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) zu vergüten ist.

Somit ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, der seit Jahren viele Versteigerungsmandate bearbeitet und sich intensiv mit dem Zwangsversteigerungsverfahren (und den benachbarten Rechtsgebieten allgemeine Zwangsvollstreckung, Immobilienrecht – besonders Immobiliarsachenrecht und formales Grundbuchrecht - und Bankvertragsrecht) als seinem Tätigkeitsschwerpunkt beschäftigt, ein Muss für jeden an einer Zwangsversteigerung Interessierten oder Beteiligten.

Unsere Kanzlei ist auf die Schnittstelle zwischen Immobilienrecht und Bankrecht spezialisiert, durch die Zunahme der Teilungsversteigerungen wird die gerichtliche Auseinandersetzung von Gemeinschaften (Eigentümergemeinschaften, Erbengemeinschaften usw.) und Gesellschaften (insb.: BGB-Gesellschaften) zu einem weiteren Schwerpunkt neben dem Kreditsicherungs- und Zwangsvollstreckungsrecht, das bei der Forderungsversteigerung im Vordergrund steht.

Es kommen immer mehr Kontakte mit den Rechtsgebieten Familienrecht und Erbrecht vor. Da niemand in allen Rechtsgebieten gleichermaßen seine Kenntnisse vertiefen kann, kommt hier zunehmend die interne Zusammenarbeit des beauftragten Rechtsanwalts mit spezialisierten Anwälten aus diesen Rechtsgebieten in Frage – insbesondere mit den Kollegen, die mit unserer Kanzlei in Bürogemeinschaft sind: darunter ein Anwalt mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht, eine Anwältin mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im Mietrecht, ein Steuerberater und Rechtsanwalt und eine Fachanwältin für Familienrecht.

Fragen zum Steuerrecht stellen sich für den Erwerber häufig, insbesondere zur Grunderwerbsteuer (einfacher oder doppelter Anfall beim Bieten in Stellvertretung, bei Abtretung der Rechte aus dem Meistgebot, bei Überlassung an Kinder usw.).

Und das Mietrecht spielt dann eine Rolle, wenn das ersteigerte Objekt vermietet ist und sich etwa die Frage nach Kündigungsmöglichkeiten (Sonderkündigung? Mieterhöhung?) stellt.

Wir betreuen bzw. vertreten Gläubiger (auch eine deutsche Bank), Schuldner, Biet-interessenten und Miteigentümer in Versteigerungsverfahren in ganz Deutschland, insbesondere haben oder hatten wir Mandate vor den Amtsgerichten
  • Augsburg (Bayern)
  • Berlin (Neukölln)
  • Calw (Baden-Württemberg)
  • Cottbus (Brandenburg)
  • Erfurt (Thüringen)
  • Gotha (Thüringen)
  • Grevenbroich (Nordrhein-Westfalen)
  • Ingolstadt (Bayern)
  • Karlsruhe (Baden-Württemberg)
  • Kempten/Allgäu (Bayern)
  • Landshut (Bayern)
  • Leipzig (Sachsen)
  • Mühldorf am Inn (Bayern)
  • München (Bayern)
  • Nürnberg (Bayern)
  • Traunstein (Bayern)
  • Weilheim (Bayern)
  • Weißenfels (Sachsen-Anhalt)
  • Wolfratshausen (Bayern)
  • Zwickau (Sachsen)
Share by: