Wirtschaftliche Bedeutung der Zwangsversteigerungen

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Wirtschaftliche Bedeutung der Zwangsversteigerungen

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Dieses Kapitel – wie auch die nachfolgenden (Chancen für Gläubiger, Chancen für Bietinteressenten, Chancen für Schuldner, Sonderfall Teilungsversteigerung, Überblick über den Ablauf des Gerichtsverfahrens) – ist 2002 geschrieben worden; der Inhalt ist unverändert zutreffend, die statistischen Angaben natürlich inzwischen überholt.

Statt diese Kapitel auszubauen und zu aktualisieren, ist die Datenbank (öffnet sich in neuem Fenster) eingerichtet: In sie soll nach und nach eingearbeitet werden, was an Veröffentlichungen (Aufsätzen, Gesetzesänderungen und gerichtliche Entscheidungen) im Bereich unserer Tätigkeitsfelder relevant ist und was sich aus unserer eigenen Arbeit an Material ergibt. Suchen Sie also bitte künftig dort, wenn für Sie eine bestimmte Frage oder ein bestimmtes Problem wichtig ist.

An allen 573 für Zwangsversteigerungsverfahren zuständigen Amtsgerichten waren 2003 etwa 18.000 Terminsankündigungen bzw. Versteigerungsobjekte in der Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung. Im Vorjahr 2002 war ein Rekord zu verzeichnen, allein im ersten Halbjahr waren es 44.237 Termine gewesen.

Im Jahr 2001 wickelte das Amtsgericht München, das auch für die Bezirke der Amtsgerichte Dachau, Ebersberg und Fürstenfeldbruck zuständig ist, insgesamt 857 derartige Verfahren ab. Und im Jahr 1999 wechselten laut dpa 53.219 Immobilien im Wert von zusammen 27,2 Milliarden DM (13,91 Milliarden Euro) im Wege der Zwangsversteigerung ihren Eigentümer.

Unklar ist dabei, ob es sich bei der Angabe der dpa um die Summe der gerichtlichen Verkehrswerte oder um die der Erlöse handelt. Aber unabhängig von dieser Frage gilt: Bei einem Volumen von über 27 Milliarden DM im Jahr regeln die Zwangsversteigerungsverfahren der Amtsgerichte in Deutschland einen Riesenmarkt.

Dieser Zwangsversteigerungsmarkt bietet allen Beteiligten – insbesondere also Gläubigern, Schuldnern und Bietinteressenten – die Möglichkeit, ein für sie günstiges wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen.

Dies setzt aber die genaue Kenntnis der verfahrensrechtlichen, „taktischen“ Möglichkeiten und deren wirtschaftliche Bedeutung in dieses auch für Juristen schwierige und in der Regel wenig bekannte Spezialgebiet voraus. Zudem schließen sich häufig Folgeprozesse an in typischen Konstellationen. 
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