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Teilungsversteigerung (Auseinandersetzungsversteigerung)

  • von Peter J. Zwingel
  • 18 Dez., 2020

Eine Teilungsversteigerung in München durchführen lassen

Es kommt häufig vor, dass mehrere Personen Eigentümer einer Immobilie beziehungsweise eines Grundstücks sind. Um diese Gemeinschaft aufzulösen, hat der Gesetzgeber eine sogenannte Teilungsversteigerung vorgesehen. Bei diesem auch als Auseinandersetzungsversteigerung bekannten Verfahren handelt es sich um eine Form der Zwangsversteigerung. Eine solche findet insbesondere bei Scheidungen Anwendung.


In diesem Fall erlaubt eine Auseinandersetzungsversteigerung in München den Verkauf eines gemeinschaftlichen Grundstücks, ohne dass alle Eigentümer der Veräußerung zustimmen müssen. Stattdessen beginnt ein gerichtliches Verfahren. In dessen Verlauf wird das Haus oder die Wohnung verkauft und der Erlös auf die Miteigentümer beziehungsweise auf die Eheleute aufgeteilt.


Wer eine gemeinsame Immobilie im Zuge einer Scheidung veräußern lassen möchte, kann sich an den Rechtsanwalt Peter Johannes Zwingel in München wenden. Der Jurist hat sich nämlich auf die Vorbereitung und Durchführung von Teilungsversteigerungen spezialisiert. Grundsätzlich prüft er für seine Mandanten als Erstes die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung. Sollte dies nicht zielführend sein, strengt Herr Zwingel ebenso Zivilverfahren und Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung an.


Der Weg bis zur Teilungsversteigerung


Für den Fall, dass sich die Eheleute auf keine Lösung zur Verwertung der gemeinsamen Immobilie einigen können, bereitet der Rechtsanwalt Zwingel in München auf Wunsch eine Teilungsversteigerung vor. Häufig möchte einer der beiden Ehepartner künftig alleiniger Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sein. In diesem Fall hat er die Option, bei der Teilungsversteigerung teilzunehmen und mitzubieten. Sofern er dann das höchste Gebot abgibt, erhält er den Zuschlag für die Immobilie.


Des Weiteren beginnt das zuständige Amtsgericht den Prozess zur Auseinandersetzungsversteigerung. Hierzu erhalten alle Miteigentümer eine schriftliche Nachricht zugestellt. Außerdem veranlasst das Gericht die Eintragung eines Vermerks in das Grundbuch, dass eine Teilungsversteigerung geplant ist. Bevor die eigentliche Auktion beginnen kann, muss überdies der Wert der Immobilie bestimmt werden. Auf dieser Basis ist dann der Auktionstermin zu planen.


Einen Anwalt für Teilungsversteigerung in München beauftragen


Wer eine Auseinandersetzungsversteigerung anstrebt, kann sich von Peter Johannes Zwingel umfassend beraten lassen. Gerne entwickelt der Jurist ganzheitliche, individuelle Konzepte zur Planung und Durchführung einer Teilungsversteigerung. So setzt dieser zum Beispiel gemeinsam mit seinen Mandanten den Termin zur Versteigerung fest. Des Weiteren vertritt er bei der eigentlichen Auseinandersetzungsversteigerung die Interessen seiner Mandanten.


Aufgrund seiner Erfahrung ist er als Anwalt zudem in der Lage sowohl Zwangsversteigerungsschuldner als auch betreibende Gläubiger und Bietinteressenten im Rahmen der Versteigerung zu vertreten. Alle Personen, die sich dafür interessieren, können sich zu jeder Zeit an die Kanzlei von Peter Johannes Zwingel in München wenden.

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https://www.business-club-bavaria.de/upload/meine_bilder/ClubAktuell/club-aktuell-20S-003-06-2016_WE...
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Jetzt ist es schon eine Zeitlang her, dass die Kanzlei-Website neu gestaltet wurde. Als neues Element war der Blog vorgesehen. Endlich will ich mir die  Zeit nehmen, ihn hiermit dazu nutzen, Pagestreet, den Erstellern der Website zu danken.
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